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   BFH, 01.04.1981 - II R 38/79   

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https://dejure.org/1981,270
BFH, 01.04.1981 - II R 38/79 (https://dejure.org/1981,270)
BFH, Entscheidung vom 01.04.1981 - II R 38/79 (https://dejure.org/1981,270)
BFH, Entscheidung vom 01. April 1981 - II R 38/79 (https://dejure.org/1981,270)
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Volltextveröffentlichungen (4)

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • BFHE 133, 151
  • BStBl II 1981, 532
 
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Wird zitiert von ... (46)Neu Zitiert selbst (5)

  • FG Hamburg, 06.12.1979 - III 26/76
    Auszug aus BFH, 01.04.1981 - II R 38/79
    Mit Schriftsatz vom 28. Januar 1976 erhob der Kläger in eigener Person Klage (Az. des Finanzgerichts - FG -: III 26/76), die er mit Schriftsatz vom 26. Februar 1976 selbst begründete.

    Mit der Klageschrift vom 28. Januar 1976, die das finanzgerichtliche Verfahren III 26/76 einleitete, hat der Kläger nur ein Klagebegehren und nicht gemäß § 43 FGO mehrere Klagebegehren zusammen verfolgt.

    b) Unter den gegebenen Umständen war es dem Kläger nach Ablauf der am 30. Januar 1976 endenden Klagefrist nicht mehr im Hinblick auf § 65 FGO möglich, die unter der Steuernummer II ... 25/75 vorgenommene Steuerfestsetzung durch Bezeichnung als Anfechtungsgegenstand zum Gegenstand der Anfechtung im finanzgerichtlichen Verfahren III 26/76 zu machen.

    Für den vorliegenden Fall folgt daraus, daß der Kläger angesichts der präzisen Angabe in der Klageschrift vom 28. Januar 1976 darüber, welcher Steuerbescheid angefochten wird sowie in Anbetracht des Umstandes, daß in der Klageschrift nichts auf die gleichzeitige Anfechtung eines weiteren Verwaltungsaktes hindeutet, keine Möglichkeit hatte, den Steuerfall II ... 25/75 nach Ablauf der Klagefrist zum Anfechtungsgegenstand des finanzgerichtlichen Verfahrens III 26/76 zu machen.

  • BFH, 06.02.1979 - VII R 82/78

    Nichtzulassungsbeschwerde - Revision - Streitwert - Unzulässiges Rechtsmittel

    Auszug aus BFH, 01.04.1981 - II R 38/79
    Dies hat jedoch insoweit eine Grenze, als zwar außer der Erklärung weitere Umstände zu berücksichtigen sein können, die Auslegung aber nicht zu der Annahme eines Erklärungsinhalts führen darf, für den sich in der Erklärung selbst keine Anhaltspunkte mehr finden lassen, denn in dieser Hinsicht kommt es auf die Verkörperung des Willens in der prozessualen Erklärung an (vgl. Beschluß des Bundesfinanzhofs - BFH - vom 30. Juni 1967 III B 21/66, BFHE 89, 92, 95 f., BStBl III 1967, 533 und BFH-Urteil vom 6. Februar 1979 VII R 82/78, BFHE 127, 135, 136, BStBl II 1979, 374), über die nicht hinausgegangen werden darf.
  • BFH, 30.06.1967 - III B 21/66

    Auslegung eines unterschiedlich bezeichneten Schriftstückes - Bezeichnung eines

    Auszug aus BFH, 01.04.1981 - II R 38/79
    Dies hat jedoch insoweit eine Grenze, als zwar außer der Erklärung weitere Umstände zu berücksichtigen sein können, die Auslegung aber nicht zu der Annahme eines Erklärungsinhalts führen darf, für den sich in der Erklärung selbst keine Anhaltspunkte mehr finden lassen, denn in dieser Hinsicht kommt es auf die Verkörperung des Willens in der prozessualen Erklärung an (vgl. Beschluß des Bundesfinanzhofs - BFH - vom 30. Juni 1967 III B 21/66, BFHE 89, 92, 95 f., BStBl III 1967, 533 und BFH-Urteil vom 6. Februar 1979 VII R 82/78, BFHE 127, 135, 136, BStBl II 1979, 374), über die nicht hinausgegangen werden darf.
  • BFH, 19.05.1972 - III R 138/68

    Klageänderung - Sachliche Entscheidung - NeuerBescheid - Vorverfahren -

    Auszug aus BFH, 01.04.1981 - II R 38/79
    Außerdem würden auf diese Weise die für die Klageänderung bestehenden Beschränkungen (vgl. hierzu BFH-Urteil vom 19. Mai 1972 III R 138/68, BFHE 106, 8, BStBl II 1972, 703) um ihre Bedeutung gebracht.
  • FG Hessen, 24.05.1977 - III 148/76
    Auszug aus BFH, 01.04.1981 - II R 38/79
    Das FG behandelte das Begehren des Klägers als selbständige Klage (Az. des FG: III 148/76) und wies diese als verspätet ab.
  • BFH, 23.10.1989 - GrS 2/87

    Zur betragsmäßigen Erweiterung einer Anfechtungsklage gegen einen

    Bis zum Ende der Klagefrist müssen lediglich die Erfordernisse beachtet werden, von denen es abhängt, ob ein Schriftstück sich überhaupt als Klageschrift qualifizieren läßt (BFH-Urteile vom 1. April 1981 II R 38/79, BFHE 133, 151, BStBl II 1981, 532, und vom 12. Mai 1989 III R 132/85, BFHE 157, 296, BStBl II 1989, 846, und BVerwG-Beschluß vom 5. Mai 1982 7 B 201.81, Die Öffentliche Verwaltung - DÖV - 1982, 827).
  • FG Thüringen, 18.11.1997 - I 326/96

    Anforderungen an die Schätzung von Betriebseinnahmen durch das Finanzamt;

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  • BFH, 20.04.2000 - XI S 10/99

    PKH für noch einzulegende NZB

    Er trägt vor, die Nichtzulassungsbeschwerde habe Aussicht auf Erfolg, da das FG von der Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs (BFH) im Urteil vom 1. April 1981 II R 38/79 (BStBl II 1981, 532) abgewichen sei und Verfahrensfehler gegeben seien.

    b) Das Urteil des FG weicht nicht von der Entscheidung in BStBl II 1981, 532 ab.

    Der Sachverhalt im Streitfall weicht damit wesentlich von dem in BStBl II 1981, 532 entschiedenen Fall ab; dort war bei Klageerhebung gegen den einen Bescheid auch bereits der andere ergangen.

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